Wie errechnet sich die Zuzahlung für den Patienten?

Wir stellen uns im Team die Frage, ob sich die Zu­zahlung für den Patienten aus dem Fest­betrag oder dem Apotheken­verkaufs­preis errechnet.

Können Sie uns hier weiter­helfen?

Antwort

Laut Rahmen­vertrag ist die Bezugs­größe für die Bemessung der Zu­zahlung nach § 61 Satz 1 SGB V der Abgabe­preis des Fertig­arznei­mittels.

Die Zuzahlung orientiert sich demnach am Fest­betrag, denn dies ist der Abgabe­preis zulasten einer GKV. Hat ein Arznei­mittel z. B. einen Verkaufs­preis von 150 € und einen Fest­betrag von 77 €, beträgt die Zu­zahlung 10 % des Fest­betrags, hier also 7,70 €.

Zusätzlich zahlt der Patient dann noch die Mehr­kosten, also die Differenz zwischen Fest­betrag und Verkaufs­preis. In diesem Beispiel betragen die Mehrkosten 73 €.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung