Wie errechnet sich die Zuzahlung für den Patienten?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir stellen uns im Team die Frage, ob sich die Zuzahlung für den Patienten aus dem Festbetrag oder dem Apothekenverkaufspreis errechnet.
Können Sie uns hier weiterhelfen?
Antwort
Laut Rahmenvertrag ist die Bezugsgröße für die Bemessung der Zuzahlung nach § 61 Satz 1 SGB V der Abgabepreis des Fertigarzneimittels.
Die Zuzahlung orientiert sich demnach am Festbetrag, denn dies ist der Abgabepreis zulasten einer GKV. Hat ein Arzneimittel z. B. einen Verkaufspreis von 150 € und einen Festbetrag von 77 €, beträgt die Zuzahlung 10 % des Festbetrags, hier also 7,70 €.
Zusätzlich zahlt der Patient dann noch die Mehrkosten, also die Differenz zwischen Festbetrag und Verkaufspreis. In diesem Beispiel betragen die Mehrkosten 73 €.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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