Wie erklärt sich die Änderung bei der Zuzahlung?
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Wir haben eine Patientin, die bei der DAK versichert ist. Bis Juli dieses Jahres musste sie für ihr Arzneimittel „Simponi 50 mg 3 x 1 St.“ keine Zuzahlung leisten. Beim letzten Rezept wurde die Zuzahlung allerdings wieder fällig (obwohl das Präparat nach wie vor als Rabattartikel angezeigt wird).
Woran liegt das?
Antwort:
Für Arzneimittel, für die eine GKV mit dem Hersteller einen Rabattvertrag gemäß § 130a Abs. 8 SGB V abgeschlossen hat, kann es zu einer Halbierung der Rezeptgebühr oder zu einem gänzlichen Verzicht auf die Zuzahlung durch die jeweilige Krankenkasse kommen. Infolge dieser sogenannten kassenspezifischen Zuzahlungsermäßigung ist es möglich, dass bei unterschiedlichen Krankenkassen Versicherte für das gleiche rabattierte Präparat unterschiedliche Zuzahlungen zu leisten haben.
Für diesen Artikel existiert eine solche kassenspezifische Zuzahlungsermäßigung, die bis einschließlich Juni 2017 auch für die DAK galt:
Seit Juli 2017 hat die DAK für Simponi keine Zuzahlungsermäßigung mehr vereinbart, sodass die Patienten nun wieder die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro zahlen muss. Für andere Kassen ist der Artikel weiterhin zuzahlungsfrei. Dies wird aber jeweils durch die Kassensysteme korrekt dargestellt.
- DAP Erstattungs-Checkplus
- DAP Lexikon
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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