Wie erklärt es sich, dass eine Patientin nur die halbe Zuzahlung leisten muss?

Uns liegt folgende Verordnung vor:

„MAXIM 0,030 MG/ 2 MG (N2) (PZN: 06575322)“

Kostenträger: Knappschaft (IK: 106305001)

Wir können uns nicht erklären, weshalb hier eine Zuzahlung in Höhe von lediglich 2,50 Euro anfällt.
Normalerweise müsste die Zuzahlung doch 5 Euro betragen – so wird sie nämlich auch angezeigt, wenn wir spaßeshalber eine andere Krankenkasse eingeben.

Antwort

Es gibt sogenannte kassenspezifische Zuzahlungsermäßigungen. Darüber können die jeweiligen Hersteller und Krankenkassen für bestimmte (rabattierte) Arzneimittel die Rezeptgebühr ermäßigen oder sogar ganz auf die Zuzahlung verzichten. Ähnliches kann auch für Mehrkosten vorkommen. Infolgedessen ist es möglich, dass bei unterschiedlichen Krankenkassen Versicherte für das gleiche Präparat unterschiedliche Zuzahlungen zu leisten haben.

Die Knappschaft hat für diesen Rabattartikel eine Zuzahlungsermäßigung von 50 Prozent vereinbart, daher muss die Patientin nur 2,50 Euro zahlen:

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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