Wie doku­mentiert man Liefer­engpässe bei SSB-Rezepten?

Wir sind derzeit oft un­sicher beim Bedrucken von Rezepten über Praxis­bedarf. Hierbei muss man ja auf eine wirt­schaftliche Abgabe achten.

Wie ver­hält es sich, wenn preis­günstige Arznei­mittel nicht liefer­bar sind? Ist es korrekt, dass Sonder­kenn­zeichen bei Rezepten für Praxis­bedarf unzu­lässig sind? Und ist man dann durch eine hand­schriftliche Doku­mentation der Liefer­engpässe auf dem Rezept vor einer Retax geschützt (GH-Abfrage ist erfolgt und wird gespeichert)?

Antwort

Bei Arznei­mitteln, die im Rahmen von Sprech­stunden­bedarfs­ver­ordnungen ab­gegeben werden, gilt nicht der Rahmen­vertrag, sodass auch die Sonder-PZN keine Ver­wendung findet. Wir würden Ihnen aber dennoch empfehlen, ein Sonder­kenn­zeichen (wenn es technisch machbar ist) und zusätzlich einen hand­schriftlichen Vermerk auf die Ver­ordnung auf­zutragen.

Wenn das günstigste Präparat nicht liefer­bar ist, ist ja letztlich das nächst­preis­günstigste liefer­bare Präparat die wirt­schaftlichste Option. Je nach Ver­ordnung müsste man dann gegebenen­falls auch eine Preis­anker­über­schreitung doku­mentieren.

Aufgrund der Un­sicher­heiten bezüglich der korrekten Doku­mentation und der streng genommen nicht geltenden Sonder-PZN bei SSB-Ver­ordnungen ist die sicherste Variante, ein neues Rezept anzu­fordern.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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