Wie dokumentiert man Lieferengpässe bei SSB-Rezepten?
Wir sind derzeit oft unsicher beim Bedrucken von Rezepten über Praxisbedarf. Hierbei muss man ja auf eine wirtschaftliche Abgabe achten.
Wie verhält es sich, wenn preisgünstige Arzneimittel nicht lieferbar sind? Ist es korrekt, dass Sonderkennzeichen bei Rezepten für Praxisbedarf unzulässig sind? Und ist man dann durch eine handschriftliche Dokumentation der Lieferengpässe auf dem Rezept vor einer Retax geschützt (GH-Abfrage ist erfolgt und wird gespeichert)?
Antwort
Bei Arzneimitteln, die im Rahmen von Sprechstundenbedarfsverordnungen abgegeben werden, gilt nicht der Rahmenvertrag, sodass auch die Sonder-PZN keine Verwendung findet. Wir würden Ihnen aber dennoch empfehlen, ein Sonderkennzeichen (wenn es technisch machbar ist) und zusätzlich einen handschriftlichen Vermerk auf die Verordnung aufzutragen.
Wenn das günstigste Präparat nicht lieferbar ist, ist ja letztlich das nächstpreisgünstigste lieferbare Präparat die wirtschaftlichste Option. Je nach Verordnung müsste man dann gegebenenfalls auch eine Preisankerüberschreitung dokumentieren.
Aufgrund der Unsicherheiten bezüglich der korrekten Dokumentation und der streng genommen nicht geltenden Sonder-PZN bei SSB-Verordnungen ist die sicherste Variante, ein neues Rezept anzufordern.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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