Wie definieren sich die „drei Preisgünstigsten“?

Wir haben eine Frage zur Darstellung der „Preisgrenze“ in der EDV:
Unter bestimmten Umständen dürfen wir „eine der drei preisgünstigsten Packungen“ abgeben.

Wenn der günstigste Preis nun fünfmal vorhanden ist, dürfen wir doch sicher frei zwischen allen fünf auswählen, auch wenn die Warenwirtschaft nur drei davon markiert?

Antwort:

Der Auswahlbereich der drei preisgünstigsten Arzneimittel wird bei mehreren Arzneimitteln mit gleichem Preis durch die Anzahl der Arzneimittel in der niedrigsten Preisstufe sowie gegebenenfalls der Anzahl der Arzneimittel weiterer Preisstufen bestimmt:

Beispiel 1:

  • 3 Arzneimittel à 25 €
  • 3 Arzneimittel à 26 €
  • 3 Arzneimittel à 27 €

Sind in der niedrigsten Preisstufe bereits drei Arzneimittel vorhanden, können Sie aus diesen dreien wählen. Gibt es in der niedrigsten Preisstufe vier, fünf oder mehr Arzneimittel mit demselben Preis, dürfen Sie aus allen diesen wählen. In der folgenden Übersicht finden sich z. B. sechs Präparate mit dem günstigsten Preis, Sie dürften eines dieser sechs Präparate abgeben.

Beispiel 2:

  • 2 Arzneimittel à 25 €
  • 4 Arzneimittel à 26 €
  • 2 Arzneimittel à 27 €

Stehen in der niedrigsten Preisstufe nur ein oder zwei Arzneimittel zur Auswahl, so erweitert sich der Auswahlbereich um sämtliche Arzneimittel der zweitniedrigsten Preisstufe.

Beispiel 3:

  • 1 Arzneimittel à 25 €
  • 1 Arzneimittel à 26 €
  • 4 Arzneimittel à 27 €

Der Auswahlbereich vergrößert sich um die Arzneimittel der drittniedrigsten Preisstufe, wenn in der ersten und zweiten nur insgesamt zwei Arzneimittel zur Verfügung stehen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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