Wie berechnet man bei Fentanylpflastern die BtM-Höchstmenge?

Wir erhalten regelmäßig BtM-Rezepte über Fentanyl 100 µg/h mit einer Packung zu 10 Stück plus zwei Packungen zu 20 Stück.

Wie geht man anhand der angegebenen Stärke (100 µg/h) bei der Berechnung der Höchstmenge vor? Muss man die Tragedauer eines Pflasters (72 Stunden) berücksichtigen?

Antwort

Die Höchstmenge, die ein Arzt einem Patienten innerhalb von 30 Tagen verordnen darf, liegt für Fentanyl nach BtMVV bei 500 mg.

Zur Ermittlung der Höchstmenge wird allerdings nicht die freigegebene Menge (100 µg/h) zugrunde gelegt, sondern die Beladungsmenge. Bei einer Beladungsmenge von 23,12 mg pro Pflaster wird die Höchstmenge bereits mit 22 Pflastern überschritten: 23,12 mg x 22 Pflaster = 508,64 mg. Bei einer Beladungsmenge von 16,8 mg je Pflaster wird die Höchstmenge mit 30 Pflastern (16,8 mg x 30 Pflaster = 504 mg) überschritten. Da bei Fentanyl-Pflastern mit einer Freisetzung von 100 µg/h die Beladungsmengen unterschiedlich sein können, muss diese bei Verordnungen, auf denen die Beladungsmenge nicht eindeutig aus der Arzneimittelbezeichnung hervorgeht, mit auf das Rezept gebracht werden. Bei einer Verordnung von 50 Fentanylpflastern mit einer Freisetzungsrate von 100 µg/h wird demnach bei beiden denkbaren Beladungsmengen die Höchstmenge nach BtMVV überschritten, sodass ein „A“ auf der Verordnung angegeben werden muss.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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