Wie beliefern wir eine Mehrfachverordnung richtig?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zu folgender Verordnung: „4 x Vimpat 100 mg 56 St. N2“.
Dürfen wir das Rezept mit 4 Packungen à 56 Stück beliefern oder brauchen wir 4 einzeln ausgestellte Rezepte? Wie gehen wir richtig vor?
Antwort
Laut § 8 Abs. 1 Rahmenvertrag gilt Folgendes:
8 Abs. 1 Rahmenvertrag
Enthält eine papiergebundene Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern
Sie dürfen und müssen die Verordnung also mit den verordneten Packungsgrößen beliefern.
Weiterführende Links
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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