Wie beliefern wir eine Mehrfachverordnung richtig?

Wir haben eine Frage zu folgender Verordnung: „4 x Vimpat 100 mg 56 St. N2“.

Dürfen wir das Rezept mit 4 Packungen à 56 Stück beliefern oder brauchen wir 4 einzeln ausgestellte Rezepte? Wie gehen wir richtig vor?

Antwort

Laut § 8 Abs. 1 Rahmenvertrag gilt Folgendes:

8 Abs. 1 Rahmenvertrag

Enthält eine papiergebundene Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern

Sie dürfen und müssen die Verordnung also mit den verordneten Packungsgrößen beliefern.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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