Wie beliefern wir dieses Entlassrezept?

Wir haben heute (Dienstag) ein Entlassrezept erhalten, das letzten Freitag ausgestellt wurde. Verordnet wurde Zavedos oral in 5 mg und 10 mg, jeweils in der 3-Stück-Packung (N2). Diese Medikamente müssen wir direkt bestellen.

Wie gehen wir jetzt vor? Reicht ein Vermerk, dass die Belieferung wegen des  Direktbezugs erst später erfolgt? Dürfen wir das Rezept überhaupt noch beliefern?

Antwort

Im Rahmen des Entlassmanagements darf nur eine N1-Packung oder eine kleinere Menge verordnet werden. Bei den Zavedos-3-Stück-Packungen handelt es sich um N2-Packungen. N1-Packungen sind nicht im Handel, jedoch ist ein N1-Bereich definiert:

Ist der N1-Bereich definiert, allerdings keine Packung dazu im Handel, ist nach Rahmenvertrag zum Entlassmanagement keine Abgabe möglich. Für die Ersatzkassen gilt jedoch eine vertraglich geregelte Ausnahme. Ob auch Regionalkassen diesen besonderen Fall vertraglich geregelt haben, ist jeweils zu prüfen.

Da in Ihrem Fall zusätzlich die Abgabefrist überschritten wurde, empfehlen wir eine neue Verordnung (nicht Entlassverordnung) anzufordern und die Packungen über ein „normales“ Kassenrezept abzurechnen. Auch eine private Abgabe ist möglich, denn es handelt sich ja grundsätzlich um ein nach AMVV ordnungsgemäß ausgestelltes Rezept. Nur kann es in dieser Form nicht mit der GKV abgerechnet werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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