Werden Vitamin-B12-Ampullen in der Schwangerschaft erstattet?

Uns liegt eine Verordnung zulasten der IKK Brandenburg vor, gebührenpflichtig:
Vitamin B12 Injektopas 1000 10 x 1 ml N2, Diagnose: Vitamin-B12-Mangel in Gravidität

Geht das zulasten der Kasse oder muss die Patientin bezahlen?

Antwort:

Gemäß Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (OTC-Ausnahmeliste) dürfen wasserlösliche Vitamine bei einem nachgewiesenen, schwerwiegenden Vitaminmangel zulasten der GKV verordnet werden (s. Abb.).

Da auf dem Rezept eine Diagnose vermerkt ist, muss der Abgebende überprüfen, ob diese mit der Ausnahme in Anlage I übereinstimmt.

Die Diagnose „Vitamin B-Mangel“ stimmt mit den Vorgaben der Richtlinie überein, sodass von einer Erstattung ausgegangen werden kann. Die Schwangerschaft spielt dabei keine Rolle. Auch kann und muss die Apotheke die Schwere des Vitaminmangels nicht prüfen.

Ist der Status „Gebührenpflichtig“ angekreuzt, muss die Patientin die Zuzahlung leisten. In der Schwangerschaft ist man nur dann von der Zuzahlung befreit, wenn die Medikationsursache in direktem Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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