Werden Pankreasenzym-Kombinationsarzneimittel durch die GKV erstattet?

Uns liegt eine Verordnung über Meteozym für einen Erwachsenen vor. Wir sind der Meinung, dass es nicht zulasten der Krankenkasse abgegeben werden kann – der Kunde behauptet aber, er hätte seine Pankreasenzyme bisher nie selbst bezahlen müssen. Was ist korrekt?

Antwort

Sie liegen ganz richtig mit Ihrer Meinung: Kombinationspräparate mit Pankreasenzymen sind nicht auf der OTC-Ausnahmeliste des G-BA aufgeführt und daher keine Kassenleistung. Meteozym müsste daher privat bezahlt werden. Vielleicht fragen Sie den Patienten, ob er früher reines Pankreasenzym erhalten hat – dazu sieht die OTC-Ausnahmeliste eine Erstattung unter bestimmten Voraussetzungen vor:

„OTC-Erstattung gemäß Arzneimittelrichtlinie

Die Verordnung für Erwachsene ist an Bedingungen gemäß Arzneimittelrichtlinie geknüpft

Pankreasenzym, ausgenommen in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen, nur zur Behandlung der chronische, exokrinen Pankreasinsuffizienz oder Mukoviszidose sowie zur Behandlung der funktionellen Pankreasinsuffizienz nach Gastrektomie bei Vorliegen einer Steatorrhoe. [Anlage I Nr. 26]“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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