Werden Mehrkosten für Kinder bei Verordnung mit Kreuz erstattet?

Wir haben ein Problem bei einer Rezept­be­lieferung von einem Kinder­rezept zulasten der AOK Baden-Württemberg (IK 10801821). Verordnet ist „Antra mups 90 Tbl. (PZN 00109174)“ mit Aut-idem-Kreuz. Die Mutter hat ein Schreiben vom MDK, dass das verordnete Medikament als einziges AM für dieses Kind mit seiner Indikation geeignet sei.

Jetzt die Frage: Muss die Mutter trotzdem die Mehr­kosten für das Präparat bezahlen (andere aut-idem-fähige FAM sind verfügbar, auch ohne Mehrkosten).

Die Mutter beharrt darauf, dass sie keine Mehr­kosten zahlen muss. Wie ist das Rezept zu behandeln?

Antwort

Mehrkosten müssen leider auch für Kinder­rezepte gezahlt werden, lediglich die Rezept­gebühr wird bis zum 18. Geburts­tag erlassen. Die Kasse übernimmt Mehrkosten nur, wenn ein Rabatt­artikel nicht lieferbar ist und es keine alternative Abgabe ohne Mehrkosten gibt.

11 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Ist bei einer Abgabe nach Absatz 2 kein Arznei­mittel zum Fest­betrag verfügbar, trägt die Kranken­kasse abweichend von § 31 Absatz 2 Satz 1 SGB V die Mehrkosten. Bezugs­größe für die Bemes­sung der Zuzahlung nach § 61 Satz 1 SGB V ist der Abgabe­preis des Arznei­mittels.“

Die Kundin könnte höchstens versuchen, die Rechnung der Mehrkosten im Nachhinein bei ihrer Kasse einzureichen, aber es ist fraglich, ob sie damit Erfolg hätte.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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