Werden Mehrkosten bei gesetztem Aut-idem-Kreuz übernommen?

Wir haben einen Patienten, der durch den Arzt „Glivec 400 mg 30 Tbl. bei GIST (gastrointestinale Stromatumoren)“ verordnet bekommt. Das Aut-idem-Kreuz ist gesetzt. So müsste der Patient mehr als 3.000 Euro Mehrkosten zahlen. Es gibt verschiedene rabattierte Generika ohne Mehrkosten.

Was können wir tun?

Antwort

Wenn der Arzt das Aut-idem-Kreuz gesetzt hat, so ist der Austausch gegen wirkstoffgleiche, preisgünstige bzw. rabattierte Arzneimittel untersagt. Nicht vom Austausch ausgenommen sind Importe, diese gelten vor dem Gesetz als das identische Arzneimittel, allerdings liegen auch die Importe weit oberhalb des Festbetrags.

Daher darf nicht auf ein Imatinib eines anderen Herstellers ausgewichen werden. Die Mehrkosten müsste der Patient also in diesem Falle tragen, wenn er wirklich nur Glivec haben möchte – beachten Sie allerdings, dass Sie angehalten sind, das Präparat mit den geringsten Mehrkosten abzugeben – Sie müssten also dann auf einen der Importe ausweichen.

Um ein Präparat ohne Mehrkosten abgeben zu können, muss das Aut-idem-Kreuz durch den Arzt aufgehoben werden. Nur so können Sie auf ein mehrkostenfreies Rabattarzneimittel ausweichen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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