Werden Hylo Dual Intense Augentropfen von der GKV übernommen?

Wir haben ein Kassenrezept über Hylo Dual Intense erhalten. Soweit wir wissen, werden solche Augentropfen doch oft von der GKV übernommen, dies ist beispielsweise bei Hylo-Gel-Augentropfen der Fall. Hier kommt allerdings eine Warnmeldung von der EDV. Woran liegt das?

Antwort

Hylo Dual Intense Augentropfen sind als Medizinprodukt im Handel. Da es aber nicht in Anlage V der AM-RL des G-BA (verordnungsfähige Medizinprodukte) gelistet ist, kann es nicht zulasten der GKV abgegeben werden. Der Patient muss die Kosten selbst tragen. Hylo-Gel-Augentropfen sind zwar ebenfalls als Medizinprodukt im Handel, diese sind aber in der Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte zu finden. Daher ist die Verordnung für die dort genannten Indikationen zulässig.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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