Werden homöopathische Arzneimittel für Erwachsene erstattet?

Uns liegt folgendes Rezept für einen Erwachsenen zulasten der IKK Brandenburg und Berlin vor:

  1. Lymphdiaral Basistropfen SL Tropfen 20 ml (PZN: 03897924)
  2. Bryophyllum 50 % Pulver zum Einnehmen 20 g (PZN: 02591904)
  3. Abnobaviscum Frax 0,2 mg Amp. 21 St. (PZN: 05962353)

Dürfen wir das Rezept so beliefern? Darf alles darauf abgegeben werden?

Antwort:

Bei den verordneten Arzneimitteln handelt es sich um apothekenpflichtige homöopathische bzw. anthroposophische Arzneimittel.

Bei Verordnungen für Erwachsene ist hierbei § 12 Abs. 6 Arzneimittel-Richtlinie zu beachten.

Demnach darf der Arzt homöopathische und anthroposophische Arzneimittel bei schwerwiegenden Erkrankungen nur für in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (OTC-Übersicht) aufgeführte Indikationsgebiete verordnen. Die Apotheke hat diesbezüglich jedoch keine Prüfpflicht.

Im Rahmen einer guten Zusammenarbeit empfiehlt es sich jedoch, Rücksprache mit dem Arzt zu halten und den Sachverhalt zu erörtern. (Bleibt der Arzt bei der Verordnung zulasten der Kasse, können Sie das Rezept abrechnen. Der Regress richtet sich im Falle einer Beanstandung an den Arzt.)

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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