Werden homöopathische Arzneimittel für Erwachsene erstattet?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt folgendes Rezept für einen Erwachsenen zulasten der IKK Brandenburg und Berlin vor:
- Lymphdiaral Basistropfen SL Tropfen 20 ml (PZN: 03897924)
- Bryophyllum 50 % Pulver zum Einnehmen 20 g (PZN: 02591904)
- Abnobaviscum Frax 0,2 mg Amp. 21 St. (PZN: 05962353)
Dürfen wir das Rezept so beliefern? Darf alles darauf abgegeben werden?
Antwort:
Bei den verordneten Arzneimitteln handelt es sich um apothekenpflichtige homöopathische bzw. anthroposophische Arzneimittel.
Bei Verordnungen für Erwachsene ist hierbei § 12 Abs. 6 Arzneimittel-Richtlinie zu beachten.
Demnach darf der Arzt homöopathische und anthroposophische Arzneimittel bei schwerwiegenden Erkrankungen nur für in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (OTC-Übersicht) aufgeführte Indikationsgebiete verordnen. Die Apotheke hat diesbezüglich jedoch keine Prüfpflicht.
Im Rahmen einer guten Zusammenarbeit empfiehlt es sich jedoch, Rücksprache mit dem Arzt zu halten und den Sachverhalt zu erörtern. (Bleibt der Arzt bei der Verordnung zulasten der Kasse, können Sie das Rezept abrechnen. Der Regress richtet sich im Falle einer Beanstandung an den Arzt.)
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung