Werden Antihistaminika für Erwachsene erstattet?

Wir haben zwei GKV-Rezepte für Erwachsene erhalten. Verordnet wurden Cetirizin FTA und Fenistil Tropfen, mit der Diagnose „potenziell lebensbedrohliches Quinckeödem“.

Werden diese Präparate unter diesen Voraussetzungen von der Techniker Krankenkasse erstattet?

Antwort

Antihistaminika sind nach Anlage I Nr. 6 zur Arzneimittel-Richtlinie auch für Erwachsene erstattungsfähig, wenn es sich um Antihistaminika in Notfallsets zur Behandlung bei Bienen-, Wespen-, Hornissengift-Allergien, nur zur Behandlung schwerer, persistierender Urticarien, nur bei schwerwiegendem, anhaltendem Pruritus, nur zur Behandlung bei persistierender allergischer Rhinitis mit schwerwiegender Symptomatik, bei der eine topische nasale Behandlung mit Glukokortikoiden nicht ausreichend ist, handelt.

Da das Quinckeödem („Urticaria profunda“) eine Form einer Urticaria bzw. in vielen Fällen mit dieser einhergeht, sollten bei dieser Indikation die Antihistaminika erstattet werden. Besser ist es immer, wenn der Arzt keine Diagnose auf die Verordnung schreibt, da dann die Prüfpflicht für den Apotheker entfällt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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