Wer zahlt die Mehrkosten?

Eine Patientin hat uns ein Rezept über „Salbuhexal N Dosier­aerosol 200 Hub 1 St. PZN 01417699“ für eine 50-jährige Frau zulasten der IKK classic vor­ge­legt. Zurzeit ist nur das Arznei­mittel „Albuterol Sulfate Inh.Aerosol Hikma 200 Hub USA“ liefer­bar. Die Kasse zeigt uns an, dass Mehr­kosten von 8,12 € zu zahlen sind.

Ist das korrekt oder können wir die Mehr­kosten irgend­wie ver­meiden?

Antwort

Laut vertrag­lichen Regelungen (§ 11 Abs. 3 Rahmen­vertrag) müssen Kranken­kassen die Mehr­kosten tat­sächlich nur dann über­nehmen, wenn es einen Rabatt­ver­trag gibt und der Rabatt­vertrags­partner sowie alle anderen mehrkosten­freien aut-idem-fähigen Alterna­tiven nicht liefer­bar sind. Da die IKK classic in diesem Fall keinen Rabatt­vertrag hat, müssen die Mehr­kosten leider von der Patientin ge­tragen werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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