Wer zahlt die Mehrkosten?

Uns liegt ein Rezept über Bepanthen Augen- und Nasen­salbe Doppel­pack N3 zu­lasten der Berufs­genossen­schaft (BG Kommunale Unfall­versicherung) vor. Diese Packung liegt ober­halb des Fest­­betrags. Ein Vergleich­s­artikel ohne Mehr­­kosten wird uns nicht ange­zeigt.

Wer zahlt in diesem Fall die Mehr­kosten?

Antwort

Im Gegensatz zur Zuzahlung müssen bei BG-Rezepten Mehr­­kosten in der Regel privat getragen werden. Es gibt jedoch Aus­­nahmen: Wenn bei der Ver­ordnung auf dem Rezept ver­­merkt wurde, dass ein bestimmtes Präparat mit Mehr­­kosten erforder­­lich ist, so trägt die Unfall­­ver­­sicherung auch die Mehr­­kosten. Laut Versorgungs­­vertrag reicht als Hinweis, dass ein Arznei­­mittel mit Mehr­­kosten medizinisch not­­wendig ist, auch das Setzen des Aut-idem-Kreuzes aus.

Ist kein Kreuz und kein aus­drück­licher Hin­weis auf die Not­wendig­keit dieses Produktes auf der Verordnung vermerkt, sind die Mehr­kosten von Patienten­seite zu tragen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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