Wer kann diese Verordnung heilen – Arzt oder Apotheke?

Folgendes Rezept haben wir erhalten:

„Valproat Chrono 300 ­mg 200 ­Stück Fa.­ Zentiva“ wurde zulasten der IKK­ Classic­ Hamburg verordnet.

Von Zentiva ist kein Valproat Chrono gelistet und der Kunde hatte bisher immer Valproat chrono von CT (300 ­mg 200­ RET).

Darf nach ärztlicher Rück­­sprache das Präparat der anderen Firma abge­­geben oder muss ein neues Rezept ausge­­stellt werden?

Antwort

Ist eine Verordnung, wie in diesem Fall, nicht eindeutig einem Eintrag im Preis- und Produkt­­­verzeichnis zuzuordnen, dann handelt es sich um eine nicht eindeutig bestimmte Verordnung, die eine Rück­­­sprache mit dem Arzt erforderlich macht. Da es sich bei Valproin­­­säure um einen Wirk­­stoff der Substitutions­­ausschluss­­­liste handelt, muss das Präparat aber vom Arzt eindeutig bestimmt verordnet werden. Die Korrekturen und den Hinweis auf die erfolgte Rück­­frage können Sie selbst auf dem Rezept vermerken und abzeichnen. Ein neues Rezept durch den Arzt ist nicht erforderlich.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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