Wer darf pDL durchführen?

Wir lesen uns momentan etwas mehr ins Thema pharma­zeutische Dienst­leistungen ein.

Ist es korrekt, dass es zur Umsetzung teilweise eine Zusatz­aus­bildung braucht, teil­weise aber auch PTA bzw. Apotheker in der Aus­bildung (also im Praktischen Jahr) mit­arbeiten dürfen?

Antwort

Das interpretieren Sie ganz richtig: Die Dienst­leistung „Standardisierte Risiko­erfassung bei Blut­hoch­druck-Patienten“ darf vom gesamten pharma­zeutischen Personal, also auch von Pharma­zeuten im Praktikum und PTA im Praktikum, durch­ge­führt werden. Die pDL „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arznei­mittel­anwendung und Üben der Inhalations­technik“ darf von pharma­zeutischem Personal mit abge­schlossener Ausbildung durchge­führt werden. Die anderen drei Dienst­leistungen (Medikations­beratung bei Poly­medikation, pharma­zeutische Betreuung von Patienten nach Organ­transplantation bzw. von Patienten unter oraler Anti­tumor­therapie) dürfen nur von extra geschulten Apothekern durch­ge­führt werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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