Wer darf pDL durchführen?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir lesen uns momentan etwas mehr ins Thema pharmazeutische Dienstleistungen ein.
Ist es korrekt, dass es zur Umsetzung teilweise eine Zusatzausbildung braucht, teilweise aber auch PTA bzw. Apotheker in der Ausbildung (also im Praktischen Jahr) mitarbeiten dürfen?
Antwort
Das interpretieren Sie ganz richtig: Die Dienstleistung „Standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck-Patienten“ darf vom gesamten pharmazeutischen Personal, also auch von Pharmazeuten im Praktikum und PTA im Praktikum, durchgeführt werden. Die pDL „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik“ darf von pharmazeutischem Personal mit abgeschlossener Ausbildung durchgeführt werden. Die anderen drei Dienstleistungen (Medikationsberatung bei Polymedikation, pharmazeutische Betreuung von Patienten nach Organtransplantation bzw. von Patienten unter oraler Antitumortherapie) dürfen nur von extra geschulten Apothekern durchgeführt werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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