Wer darf eine Darreichungsform auf dem Rezept ändern?

Wir haben von einem Arzt folgendes BtM-Rezept erhalten:
„Hydromorphon Beta 8 mg 50 Tbl.“

Hydromorphon Beta 8 mg gibt es allerdings nur in der der Darreichungsform Retardkapseln. In der Stärke 8 mg sind nur Retardformulierungen im Handel.

Können wir das Rezept entsprechend mit REK beliefern oder ist eine Änderung des Rezeptes von Seiten der Arztpraxis nötig?

Antwort:

Die Darreichungsform gehört zu den Rezeptbestandteilen, die von der Apotheke nach Rücksprache mit dem Arzt geändert werden dürfen. Vergessen Sie nicht, die Änderung mit Datum und Unterschrift abzuzeichnen.

Beachten Sie dazu auch die DAP-Arbeitshilfe zu den Heilungsmöglichkeiten nach § 3 Rahmenvertrag:

Denken Sie zusätzlich auch daran, dass Hydromorphon auf der Substitutionsausschlussliste steht. Ein Austausch ist hier innerhalb der Gruppe mit gleichen Applikationshäufigkeiten möglich, nicht aber bei Präparaten mit unterschiedlicher Applikationshäufigkeit.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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