Wer darf eine Darreichungsform auf dem Rezept ändern?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben von einem Arzt folgendes BtM-Rezept erhalten:
„Hydromorphon Beta 8 mg 50 Tbl.“
Hydromorphon Beta 8 mg gibt es allerdings nur in der der Darreichungsform Retardkapseln. In der Stärke 8 mg sind nur Retardformulierungen im Handel.
Können wir das Rezept entsprechend mit REK beliefern oder ist eine Änderung des Rezeptes von Seiten der Arztpraxis nötig?
Antwort:
Die Darreichungsform gehört zu den Rezeptbestandteilen, die von der Apotheke nach Rücksprache mit dem Arzt geändert werden dürfen. Vergessen Sie nicht, die Änderung mit Datum und Unterschrift abzuzeichnen.
Beachten Sie dazu auch die DAP-Arbeitshilfe zu den Heilungsmöglichkeiten nach § 3 Rahmenvertrag:
- Download DAP Arbeitshilfe 58 „Heilungsmöglichkeiten vor Rezeptabrechnung“
Denken Sie zusätzlich auch daran, dass Hydromorphon auf der Substitutionsausschlussliste steht. Ein Austausch ist hier innerhalb der Gruppe mit gleichen Applikationshäufigkeiten möglich, nicht aber bei Präparaten mit unterschiedlicher Applikationshäufigkeit.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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