Wer darf ein Aut-idem-Kreuz aufheben?
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Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem Pantoprazol 40 mg AbZ mit Aut-idem-Kreuz verordnet ist. Diese Firma ist nicht lieferbar, wir müssten also auf ein anderes Präparat ausweichen. Jetzt sind wir unsicher wegen des Kreuzes: Darf ein Aut-idem-Kreuz nach Rücksprache mit dem Arzt durch die Apotheke gestrichen werden oder muss dies der Arzt selbst tun und bestätigen?
Antwort
Ein Aut-idem-Kreuz kann im Regelfall nur vom Arzt gesetzt und auch von diesem wieder aufgelöst werden.
Nach der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die noch bis zum 07.04.2023 gültig ist, darf die Apotheke in Rücksprache mit dem Arzt das Aut-idem-Kreuz ausnahmsweise aufheben, wenn das Arzneimittel nicht vorrätig und nicht lieferfähig ist. Die Apotheke darf dann auf das geänderte Rezept ein lieferbares wirkstoffgleiches Präparat abgeben.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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