Wer darf ein Aut-idem-Kreuz aufheben?

Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem Panto­prazol 40 mg AbZ mit Aut-idem-Kreuz ver­ordnet ist. Diese Firma ist nicht liefer­bar, wir müssten also auf ein anderes Präparat ausweichen. Jetzt sind wir unsicher wegen des Kreuzes: Darf ein Aut-idem-Kreuz nach Rück­sprache mit dem Arzt durch die Apotheke gestrichen werden oder muss dies der Arzt selbst tun und bestätigen?

Antwort

Ein Aut-idem-Kreuz kann im Regel­fall nur vom Arzt gesetzt und auch von diesem wieder auf­ge­löst werden.

Nach der SARS-CoV-2-Arznei­mittel­ver­sorgungs­ver­ordnung, die noch bis zum 07.04.2023 gültig ist, darf die Apotheke in Rück­sprache mit dem Arzt das Aut-idem-Kreuz ausnahms­weise aufheben, wenn das Arznei­mittel nicht vorrätig und nicht liefer­fähig ist. Die Apotheke darf dann auf das geänderte Rezept ein liefer­bares wirkstoff­gleiches Präparat abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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