Wer bezahlt die Mehrkosten?

Uns liegt ein Rezept über Rosuvastatin-ratiopharm 5 mg N3 (PZN: 13785534) zulasten der AOK PLUS vor. Das rabattierte Arzneimittel ROSUVASTATIN AXIROMED 5 mg N3 (PZN: 13705073) ist zurzeit nicht lieferbar und auch alle anderen preisgünstigen Aut-idem-Arzneimittel sind nicht lieferbar. Wir können dem Patienten nur Crestor 5 mg kohlpharma N3 (PZN: 06149619) mit hohen Mehrkosten anbieten. Wir fragen uns, ob der Patient die Mehrkosten tragen muss und wenn nicht, wie wir das auf dem Rezept dokumentieren müssen.

Antwort

Im Rahmenvertrag ist geregelt, dass die Kasse die Mehrkosten übernimmt, sofern ein Rabattartikel und alle Alternativen unterhalb des Festbetrags nicht lieferbar sind:

11 Abs. 3 Rahmenvertrag

Ist bei einer Abgabe nach Absatz 2 kein Fertigarzneimittel zum Festbetrag verfügbar, trägt die Krankenkasse abweichend von § 31 Absatz 2 Satz 1 SGB V die Mehrkosten. Bezugsgröße für die Bemessung der Zuzahlung nach § 61 Satz 1 SGB V ist der Abgabepreis des Fertigarzneimittels.

Zur Begründung ist die Sonder-PZN 02567024 für Nichtverfügbarkeit mit Faktor 4 (Rabattartikel und preisgünstige Arzneimittel nicht lieferbar) ausreichend.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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