Was können wir tun, wenn auf einem Entlassrezept eine N2 verordnet ist?
Auf einem Entlassrezept wurde Dekristol 20.000 N2 mit Aut-idem-Kreuz verordnet.
Bei dem Produkt gibt es keine N1.
Darf dann der Patient gar nicht versorgt werden? Das könnte ja z. B. auch bei anderen Arzneimitteln vorkommen, die mit Kreuz verordnet werden, wenn es von der betreffenden Firma nur eine N2 gibt. Allerdings werden die Arzneimittel ja teils dringend benötigt, beispielsweise bei Erbrechen nach einer Chemotherapie.
Was darf man abgeben und was nicht?
Antwort
Das ist in der Tat ein großes Problem, denn bei Entlassrezepten gibt es nur folgende Möglichkeiten:
- Grundsätzlich Abgabe N1 oder kleiner (d. h. auch ohne N-Bezeichnung), aber nicht größer als verordnet.
- Wenn N1 nicht definiert, dann Abgabe N2 oder kleiner, wenn N1 und N2 nicht definiert, dann Abgabe N3 oder kleiner.
- Wenn N1 definiert, aber die entsprechende oder kleinere Packungsgröße nicht im Handel, dann keine Abgabe (Ausnahme für Ersatzkassen, siehe unten).
- Wenn N1 definiert und im Handel, aber N2 oder N3 verordnet, dann Abgabe N1 oder kleiner.
Für Ersatzkassen gilt im Gegensatz zu den Bestimmungen des Rahmenvertrags eine Sonderregelung, die im Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen festgehalten ist:
Ist keine Packung mit der kleinsten definierten Packungsgröße im Handel, so stellt die Abgabe der nächstgrößeren Packung keinen Retaxationsgrund dar. Die Apotheke muss diesen Abgabegrund aber auf der Verordnung vermerken und das vertraglich vereinbarte Sonderkennzeichen (06460731) auf der Verordnung auftragen. Für das Auftragen der Sonder-PZN ist zu beachten, dass die Sonder-PZN jeweils vor der PZN des betroffenen Arzneimittels erfolgt und dem Format „Sonder – PZN – Faktor ‚1‘ – Taxe ‚0‘“ folgt.
Zulasten einer Regionalkasse, die keine solche Regelung in ihrem Vertrag vereinbart hat, kann leider keine Packung abgegeben werden, sofern ein N1-Bereich definiert, aber keine Packung dieses Bereichs im Handel ist.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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