Was können wir tun, wenn auf einem Entlassrezept eine N2 verordnet ist?

Auf einem Entlass­rezept wurde Dekristol 20.000 N2 mit Aut-idem-Kreuz verordnet.

Bei dem Produkt gibt es keine N1.

Darf dann der Patient gar nicht versorgt werden? Das könnte ja z. B. auch bei anderen Arznei­mitteln vor­kommen, die mit Kreuz verordnet werden, wenn es von der betref­fenden Firma nur eine N2 gibt. Allerdings werden die Arznei­mittel ja teils dringend benötigt, beispiels­weise bei Erbrechen nach einer Chemo­therapie.

Was darf man abgeben und was nicht?

Antwort

Das ist in der Tat ein großes Problem, denn bei Entlass­rezepten gibt es nur folgende Möglich­keiten:

  • Grundsätzlich Abgabe N1 oder kleiner (d. h. auch ohne N-Bezeichnung), aber nicht größer als verordnet.
  • Wenn N1 nicht definiert, dann Abgabe N2 oder kleiner, wenn N1 und N2 nicht definiert, dann Abgabe N3 oder kleiner.
  • Wenn N1 definiert, aber die ent­sprechende oder kleinere Packungs­größe nicht im Handel, dann keine Ab­gabe (Ausnahme für Ersatz­­kassen, siehe unten).
  • Wenn N1 definiert und im Handel, aber N2 oder N3 ver­ordnet, dann Abgabe N1 oder kleiner.

Für Ersatz­kassen gilt im Gegen­satz zu den Bestimmungen des Rahmen­vertrags eine Sonder­regelung, die im Arznei­ver­sorgungs­vertrag der Ersatz­kassen fest­ge­halten ist:

Ist keine Packung mit der kleinsten definierten Packungs­größe im Handel, so stellt die Abgabe der nächst­größeren Packung keinen Retaxations­grund dar. Die Apotheke muss diesen Abgabe­grund aber auf der Verordnung vermerken und das vertrag­lich verein­barte Sonder­kenn­zeichen (06460731) auf der Ver­ordnung auftragen. Für das Auftragen der Sonder-PZN ist zu beachten, dass die Sonder-PZN jeweils vor der PZN des betroffenen Arznei­mittels erfolgt und dem Format „Sonder – PZN – Faktor ‚1‘ – Taxe ‚0‘“ folgt.

Zulasten einer Regional­kasse, die keine solche Regelung in ihrem Vertrag verein­bart hat, kann leider keine Packung abge­geben werden, sofern ein N1-Bereich definiert, aber keine Packung dieses Bereichs im Handel ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung