Welches Wurmmittel kann auf GKV-Rezept abgerechnet werden?

Uns liegt ein Rezept der Kaufmännischen Krankenkasse über „Molevac 8 Tabletten“ für ein 16-jähriges Mädchen vor.

Nach unseren Informationen ist nur Niclosamid als apothekenpflichtiges Anthelminthikum erstattungsfähig.
Oder gibt es für Molevac eine Sonderregelung?

Antwort

OTC-Arzneimittel dürfen nur dann für Erwachsene zulasten der GKV verordnet werden, wenn es für das entsprechende Mittel eine Ausnahme in der OTC-Ausnahme­liste des G-BA gibt. Dies ist, wie Sie richtig schreiben, bei Wurm­mitteln nur für niclosamid­haltige Arzneimittel der Fall und dies auch nur zur Behandlung von Bandwurm­befall.

Für Molevac gibt es eine solche Ausnahme nicht, für Erwachsene wäre also eine Verordnung auf GKV-Rezept nicht möglich.

Apothekenpflichtige OTC-Arzneimittel dürfen aber für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebens­jahr sowie für Jugendliche mit Entwicklungs­störungen bis zum vollendeten 18. Lebens­jahr auf Kassen­rezept verordnet werden.
In die zweite Gruppe könnte Ihre 16-jährige Patientin fallen. Sie sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob eine Entwicklungs­störung vorliegt und könnten das Rezept demnach wie verordnet beliefern. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Arzt sich möglicher­weise geirrt hat, können Sie ihn im Rahmen kollegialer Zusammen­arbeit darauf hinweisen, dass für ansonsten gesunde Patienten über 12 Jahre OTC-Arznei­mittel nicht verordnet werden dürfen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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