Welches Rabattarzneimittel darf abgegeben werden?

Wir haben eine Frage zu einer Formoterol-Verordnung zulasten der Barmer (IK 104080005):

„Formo-Aristo 12 µg 120 Hartkapseln N2“

Das Präparat ist Rabattartikel der Barmer, wir haben es aber nicht vorrätig. An Lager ist Formolich, ebenfalls 12 µg und 120 Stück und ebenfalls Rabattartikel. Ausgehend vom verordneten Präparat wird es aber nicht alternativ durch die EDV angezeigt.

Was müssen wir abgeben?

Antwort:

Tatsächlich sind aktuell beide Produkte (Aristo und Formolich von Zentiva) bei der Barmer rabattiert. Allerdings sind es keine aut-idem-konformen Arzneimittel, d. h. sie erfüllen nicht alle Austauschkriterien gemäß § 4 (1) Rahmenvertrag (gleicher Wirkstoff, identische Wirkstärke und Packungsgröße, mind. eine gleiche Indikation usw.). Es liegen Unterschiede in der enthaltenen Wirkstoffmenge vor (siehe Abbildungen unten, Lauer-Taxe online, Stand 04.10.2017). Zur Ermittlung des abzugebenden Präparates muss die Apotheke immer vom verordneten Artikel als Basis für die Aut-idem-Suche ausgehen, hier also Aristo. Dabei wird das Lich-Produkt von Zentiva nicht als mögliche Alternative angezeigt:

Zur Kontrolle: Angenommen der Arzt hätte das Lich-Produkt von Zentiva verordnet und man würde es daher als Basis für die Rabattrecherche verwenden, wird auch hier das Aristo-Produkt nicht als aut-idem-konforme Alternative angezeigt:

Ausgehend von der vorliegenden Verordnung können Sie also nicht das vorrätige Formolich im Rahmen einer Aut-idem-Substitution abgeben, sondern müssten ein Rabattpräparat der ersten Anzeige auswählen (also Aristo oder Sandoz/Hexal).

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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