Welches Datum sollte auf ein Rezept über eine Desensibilisierungslösung gedruckt werden?

Uns liegt ein Kassenrezept zulasten der AOK Bayern vor, verordnet wurde „Acaroid Milbe St B PZN 00993484“.
Diese Hyposensibilisierung ist nur direkt bestellbar und dies kann erfahrungsgemäß einige Wochen dauern.

Müssen wir das Rezept mit dem Verordnungs-/Vorlagedatum oder mit dem Abholdatum (mit Vermerk des Vorlagedatums auf dem Rezept) bedrucken?

Antwort

Zunächst sollten Sie im für Sie zutreffenden Arzneiliefervertrag nachsehen, ob es eine entsprechende Regelung gibt. Nach § 3 Absatz 3 des Arzneiliefervertrags in Bayern gilt:

3 Absatz 3 Arzneiliefervertrag Bayern

„Eine Verordnung darf nur innerhalb eines Monats nach dem Ausstellungstag beliefert werden, soweit der Vertragsarzt keine längere Gültigkeitsdauer auf dem Verordnungsblatt vermerkt hat. Verordnungen von Sprechstundenbedarf dürfen nur innerhalb eines Monats nach dem Ausstellungstag beliefert werden. Die Belieferung umfasst die vollständige Abgabe der verordneten Produkte. Bei Fristüberschreitung entfällt der Anspruch auf Vergütung, es sei denn, der Apotheker macht auf der Verordnung glaubhaft, dass die Fristüberschreitung aus Gründen der Herstellung, Beschaffung oder Rücksprache mit dem verordnenden Arzt unvermeidlich war.

Dokumentieren Sie Ihre Vorgehensweise daher unbedingt auf dem Rezept, beispielsweise folgendermaßen und zeichnen Sie dies mit Kürzel und Handzeichen ab:
„Individualrezeptur, Fristüberschreitung aufgrund der Herstellung“.

Glaubhaft können Sie dies tun, indem Sie die Rechnung mit dem Lieferdatum in Kopie beilegen; das sollte aber nicht zwingend notwendig sein.

Anschließend können Sie das Rezept mit dem tatsächlichen Abgabedatum bedrucken.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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