Welches Datum muss bei Coronaimpfstoffen aufgedruckt werden?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zur Bedruckung eines Comirnaty-Rezeptes.
Ausgestellt wurde das Rezept am 11.02.2022. Doch durch Urlaub der Ärztin haben wir es nicht am 15.02.2022 ausgeliefert, sondern erst am 22.02.2022. Darf man das Rezept mit diesem Datum abrechnen oder muss es mit dem 15.02.2022 bedruckt werden?
Antwort
Die ABDA hat einen Leitfaden zur Abrechnung der Coronaimpfstoffe veröffentlicht.
Den aktuellen Leitfaden für die Apotheke mit Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19-Arzneimitteln findet man im Mitgliederbereich der ABDA.
Hier ist auch zu lesen, dass die Abrechnung monatlich erfolgen soll:
ABDA-Leitfaden für die Apotheke
„Die Abrechnung erfolgt monatlich – spätestens bis zum Ende des dritten auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monat – gegenüber dem jeweiligen Apothekenrechenzentrum unter Angabe der BUND-PZN.“

In dem dort abgebildeten Verordnungsbeispiel ist gar kein Abgabedatum gedruckt. Das wird in der Praxis mit der Apothekensoftware allerdings nicht möglich sein. Wir empfehlen das tatsächliche Abgabedatum zu drucken.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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