Welches Datum muss bei Coronaimpfstoffen aufgedruckt werden?

Wir haben eine Frage zur Bedruckung eines Comirnaty-Rezeptes.

Ausgestellt wurde das Rezept am 11.02.2022. Doch durch Urlaub der Ärztin haben wir es nicht am 15.02.2022 ausgeliefert, sondern erst am 22.02.2022. Darf man das Rezept mit diesem Datum abrechnen oder muss es mit dem 15.02.2022 bedruckt werden?

 

Antwort

Die ABDA hat einen Leitfaden zur Abrechnung der Coronaimpfstoffe veröffentlicht.

Den aktuellen Leitfaden für die Apotheke mit Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19-Arzneimitteln findet man im Mitgliederbereich der ABDA.

Hier ist auch zu lesen, dass die Abrechnung monatlich erfolgen soll:

ABDA-Leitfaden für die Apotheke

„Die Abrechnung erfolgt monatlich – spätestens bis zum Ende des dritten auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monat – gegenüber dem jeweiligen Apothekenrechenzentrum unter Angabe der BUND-PZN.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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