Welches Abgabedatum muss auf einem BtM-Rezept mit einem „N“ angegeben werden?

Wir haben eine Frage zur Abrechnung einer BtM-Notfall-Verschreibung: Die ursprüngliche Notfall-Verschreibung (rosa Rezept) wurde an einem Freitagabend ausgestellt (und bei uns vorgelegt) und am darauffolgenden Samstag von uns beliefert. Das nachgereichte BtM-Rezept mit dem Vermerk “N” ist auf den folgenden Montag datiert. Mit welchem Datum müssen wir es zur Abrechnung mit der Krankenkasse bedrucken? Bedrucken wir es mit dem tatsächlichen Abgabedatum, läge das in diesem Fall ja vor dem Ausstellungsdatum – geht das?

Antwort

Im Fall einer BtM-Notfallverordnung ist es unweigerlich so, dass die Abgabe des BtMs vor der Ausstellung des nachgereichten und mit dem Buchstaben „N“ gekennzeichneten BtM-Rezepts erfolgt (ein mit „N“ gekennzeichnetes BtM-Rezept darf nie beliefert werden, sondern ist immer das nachgereichte Rezept zu einer Notfallverschreibung).

Da Sie für die Dokumentation die ursprüngliche Notfallverschreibung dauerhaft mit dem in der Apotheke verbleibenden Teil des nachgereichten BtM-Rezepts verbinden und aufbewahren, kann der Abgabevorgang auch nach Monaten noch nachvollzogen werden.

Die Krankenkasse sollte die Bedeutung einer mit dem Buchstaben „N“ gekennzeichneten BtM-Verschreibung kennen, sodass auch das Abgabe- und Ausstellungsdatum einer solchen Verordnung plausibel sein sollte. Gegebenenfalls können Sie noch einen entsprechenden Vermerk auf dem Rezept anbringen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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