Welcher Rabattartikel muss abgegeben werden?

Wir haben eine Frage zu folgender Verordnung:

Krankenkasse bzw. Kostenträger: TK (IK 100577508)
„Pantoprazol Actavis 40 mg 30 Stück N1”

Die EDV zeigt an, dass ein Rabattartikel mit 28 Stück abgegeben werden muss. Dabei gibt es verschiedene Rabattartikel, die teils auch 30 Stück enthalten.

Dürfen wir frei wählen oder müssen wir die kleinste Menge abgeben?

Antwort:

Nach unserer Recherche sind derzeit eine N1-Packung zu 28 Stück rabattiert (1A-Pharma) und zwei N1-Packungen zu je 30 Stück (1A-Pharma und ratiopharm). Unter den Rabattarzneimitteln darf die Apotheke nach den Vorgaben von § 4 (2) des Rahmenvertrags frei wählen:

4 (2) Rahmenvertrag

„Treffen die Voraussetzungen nach Satz 1 bei einer Krankenkasse für mehrere rabattbegünstigte Arzneimittel zu, kann die Apotheke unter diesen frei wählen.“

Maßgeblich für eine Aut-idem-Substitution ist dabei unter anderem ein identisches Normkennzeichen.

Bedingungen des Rahmenvertrags für einen  Rabattartikel-Austausch:

  1. gleicher Wirkstoff
  2. identische Wirkstärke,
  3. identische Packungsgröße: als identisch gelten auch Packungsgrößen, die nach der geltenden Fassung der Rechtsverordnung nach § 31 Absatz 4 SGB V (Packungsgrößenverordnung) dem gleichen Packungsgrößenkennzeichen zuzuordnen sind.
  4. gleiche oder austauschbare Darreichungsform
  5. Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet
  6. keine einer Ersetzung des verordneten Arzneimittels entgegenstehenden betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften; insbesondere hat die abgegebene Menge der verordneten Menge zu entsprechen.

Sie dürfen also frei wählen, ob Sie die Packung mit 28 Stück abgeben oder bei der verordneten Menge von 30 Stück bleiben. Die zweite Variante wäre aber je nach Versorgungsdauer vorzuziehen, falls der Patient auch genau diese Menge braucht um ausreichend versorgt zu werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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