Welcher Markt ist hier für die Abgabe maßgeblich?

Auf einem Rezept zulasten der Techniker Krankenkasse wurde „Brimica Genuair 340 µg/12 µg 60 ED 3 St. (PZN 10744724)“ verordnet. Da es nur Original und Importe gibt und keine Rabattarzneimittel angezeigt werden, würden wir das verordnete Original abgeben. Ist dies korrekt?

Antwort

Hier gibt es neben dem verordneten Original und den zugehörigen Importen ein weiteres aut-idem-konformes Original (Duaklir) sowie dessen Importe als Austauschmöglichkeit. Es liegt hier also ein Co-Vertrieb zweier Originale vor, welche daher nicht wie vermutet dem importrelevanten Markt, sondern dem generischen Markt zugeordnet werden. Das lässt sich aus § 9 Rahmenvertrag ableiten.

Sind wie hier zwei Originale mit ihren Importen im Handel, dann gibt es außer den Importen auch noch weitere Auswahlmöglichkeiten, nämlich das zweite Original sowie die entsprechenden Importe. Somit befindet man sich im generischen Markt.

Im generischen Markt stehen, wenn keine Rabattartikelabgabe zustande kommt, die vier Preisgünstigsten zur Auswahl. Das verordnete Original kann in diesem Fall nicht abgegeben werden. Die Gruppe der vier preisgünstigsten Präparate wird in diesem Fall ausschließlich von Importen gebildet:

Abb.: Vier preisgünstigste Präparate zu Brimica; Lauer-Taxe, Stand 15.09.2019

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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