Welcher Faktor muss bei Nichtlieferbarkeit der Rabattartikel zur Sonder-PZN aufgedruckt werden?

Wir haben ein Rezept über RoActemra 162 mg FS N3 erhalten. Der Patient ist bei der BARMER versichert und der entsprechende Rabattartikel ist nicht lieferbar, auch alle anderen Importe nicht.

Da es auch keine preisgünstigen Importe gibt, stellt sich uns die Frage, welchen Faktor wir zur Sonder-PZN auf das Rezept drucken müssen?

Antwort

Da es zu RoActemra keine Generika auf dem Markt gibt, sondern nur Importe, befindet man sich im importrelevanten Markt. Eine Abgabe erfolgt demnach nach § 13 Rahmenvertrag.

Vorrangig abzugeben ist auch hier ein Rabattartikel nach § 11. Ist der Rabattartikel – wie in Ihrem Fall – nicht lieferbar, darf gemäß § 13 bis zur Preisgrenze, die durch das namentlich verordnete Produkt gesetzt wird, jeder Import oder das Original abgegeben werden. Preisgünstige Importe im Sinne des Rahmenvertrags sollten vorrangig zum Erreichen des Einsparziels abgegeben werden. In Ihrem Fall wird die Sonder-PZN mit Faktor 2 verwendet, die besagt, dass der Rabattartikel nicht lieferbar ist. Die 4 würde angeben, dass keine preisgünstigen Importe lieferbar sind und daher nicht abgegeben werden können, um das Einsparziel zu verbessern. Dies trifft jedoch in Ihrem Fall nicht zu.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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