Welcher Faktor ist der richtige?

Bei uns taucht immer wieder die Frage auf, welches Sonderkennzeichen gesetzt werden muss. Hier ein Beispiel: Verordnet ist zulasten der Kaufmännischen Krankenkasse (IK 102171012) „Verapamil ratio 80 mg FTA 20 St. N1 PZN 03634082“. Das Präparat der Firma ist nicht lieferbar, also haben wir PZN 05896627 (Verapamil AL 80 mg FTA 30 St. N1) abgegeben. Es gab keinen Rabattpartner und auch keine Importe und das verordnete Mittel war das günstigste. Welchen Faktor müssen wir verwenden?

Antwort

Im Falle einer Nichtverfügbarkeit kommen die Faktoren 2, 3 und 4 in Frage:

Die Faktoren 2 und 4 scheiden in Ihrem Fall aus, da es keine Rabattarzneimittel gibt. Daher müssen Sie die Sonder-PZN 02567024 mit dem Faktor 3 kombinieren, der verdeutlicht, dass entweder kein preisgünstiges Arzneimittel (so ist es bei Ihnen) oder kein preisgünstiger Import (trifft bei Ihnen nicht zu) lieferbar war. Zusätzlich empfiehlt sich ein Hinweis, dass Sie den gesetzten Preisanker überschreiten mussten. Eine Arztrücksprache ist dazu jedoch nicht erforderlich.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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