Welcher Faktor bei einer Nichtverfügbarkeit?

Unsere Apotheke erreichte folgendes Rezept über:
„Clonidin retard ratio 250 mg 100 St. PZN: 03735570“

Die 100 St. Packung ist nicht lieferbar, weswegen wir 2 x 50 St. abgeben wollen.

Welchen Faktor müssen wir dabei aufdrucken? Akuter Fall Nr. 5 oder Nr. 6?
Dürfen wir dann auch die Liefer­eng­pass­pauschale mit­be­rechnen?

Antwort

Das BMG hat nun endlich festgelegt, dass bei einer Nichtverfügbarkeit die gesamte Abgaberangfolge nach Rahmenvertrag durchlaufen werden muss. Ist also kein Alternativartikel zu Clonidin lieferbar, dürfen Sie mit kleineren Packungen bis zur verordneten Gesamtmenge stückeln.

Bedruckt wird das Rezept wie folgt:

  • Zeile 1: Sonder-PZN 02567024 + Faktor (2, 3 oder 4)
  • Zeile 2: PZN der abgegebenen Packungen

Bis zum 1. Februar wird die Zuzahlung noch für jede abgegebene Packung entrichtet.

Die Lieferengpasspauschale darf nur im Falle einer Nichtverfügbarkeit abgerechnet werden, im Akutfall kommt sie nicht zum Einsatz.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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