Welcher Faktor bei einer Nichtverfügbarkeit?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Unsere Apotheke erreichte folgendes Rezept über:
„Clonidin retard ratio 250 mg 100 St. PZN: 03735570“
Die 100 St. Packung ist nicht lieferbar, weswegen wir 2 x 50 St. abgeben wollen.
Welchen Faktor müssen wir dabei aufdrucken? Akuter Fall Nr. 5 oder Nr. 6?
Dürfen wir dann auch die Lieferengpasspauschale mitberechnen?
Antwort
Das BMG hat nun endlich festgelegt, dass bei einer Nichtverfügbarkeit die gesamte Abgaberangfolge nach Rahmenvertrag durchlaufen werden muss. Ist also kein Alternativartikel zu Clonidin lieferbar, dürfen Sie mit kleineren Packungen bis zur verordneten Gesamtmenge stückeln.
Bedruckt wird das Rezept wie folgt:
- Zeile 1: Sonder-PZN 02567024 + Faktor (2, 3 oder 4)
- Zeile 2: PZN der abgegebenen Packungen
Bis zum 1. Februar wird die Zuzahlung noch für jede abgegebene Packung entrichtet.
Die Lieferengpasspauschale darf nur im Falle einer Nichtverfügbarkeit abgerechnet werden, im Akutfall kommt sie nicht zum Einsatz.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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