Welchen Rabattartikel müssen wir abgeben?

Auf folgenden Fall sind wir gestoßen:

Verordnet wurde (wörtlich):
„REMSIMA 100 MG, PIK, 4 ST. N1“ zulasten der Barmer (IK 101780006).

Es gibt dazu zahlreiche Rabattartikel, u. a. das Original sowie verschiedene Importe mit teils deutlichen Preisunterschieden.

Wir haben zur Abgabe einen preisgünstigen und rabattierten Import gewählt. Allerdings wurde dieser Import im Gegensatz zum Original und auch zu einem anderen Import ohne das dazugehörige Infusionsbesteck geliefert. Eine Nachfrage des Großhändlers beim Hersteller bestätigte das.

Wir geben nun doch ein anderes Rabattarzneimittel mit Infusionsbesteck ab.

Wie beurteilen Sie diese Situation?

Antwort:

Unter den Rabattartikeln darf die Apotheke gemäß § 4 (2) Rahmenvertrag frei wählen. Die Abgabe rabattierter Importarzneimittel trägt übrigens nicht zur Erfüllung der Importquote bei. Rabattarzneimittel werden nämlich generell nicht in den Fertigarzneimittelumsatz einbezogen, der zur Berechnung der Importquote zugrunde gelegt wird.

Wäre nur der Import ohne Infusionsbesteck rabattiert, dann bliebe immer noch die Möglichkeit, Pharmazeutische Bedenken geltend zu machen, da dies ja wirklich die Therapieumsetzung negativ beeinflussen könnte.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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