Welchen Faktor drucken wir bei Liefer­eng­pässen aufs Rezept?

Uns liegt eine Verordnung über Clindamycin 1 A 600 mg 16 Stück vor, dieses können wir aber derzeit nicht bekommen. Eine wirk­stoff­gleiche Alter­native ist eben­falls nicht verfügbar. Wir haben aber noch Sobelin 300 mg 30 Stück da, der Kunde müsste dann jeweils 2 Stück ein­nehmen und wäre dann über an­nähernd den gleichen Zeit­raum ver­sorgt.

Welchen Faktor wählen wir hier? Ist es eine Akut­ver­sorgung mit Faktor 5 oder 6? Kann man dann die Liefer­eng­pass­pauschale manuell ergänzen oder wäre es nicht besser, gleich den Faktor 4 zu wählen?

Antwort

Die Faktoren 5 und 6 sind, wie Sie schreiben, nur für die Akut­ver­sorgung gedacht. Hier wird keine Liefer­eng­pass­pauschale aufge­druckt. Wenn, wie in Ihrem Fall, aufgrund von Liefer­eng­pässen ausge­tauscht werden muss, werden die Faktoren 2, 3 oder 4 ange­wendet. Wenn also kein Arznei­mittel Clindamycin 600 mg 16 St. liefer­bar ist, können Sie Sobelin 300 mg 30 Stück ab­geben, sofern keine Pharma­zeutischen Bedenken bestehen. Dann würden Sie den Faktor 4 nehmen und die Eng­pass­pauschale wird auto­matisch addiert.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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