Welchen Faktor bei einer Stückelung?
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Wir würden gerne wissen, mit welchem Faktor eine Stückelung zurzeit auf einem GKV-Rezept angegeben wird. Zum Beispiel, wenn eine 20er-Packung von keinem Hersteller lieferbar ist und man daher 2 x eine 10er-Packung abgibt.
Ist dies weiterhin mit der Sonder-PZN 2567024 und den Faktoren 5 oder 6 möglich? Oder ist es ratsamer, je nach Fall die Faktoren 2, 3 oder 4 anzugeben?
Antwort
Wenn aufgrund einer Nichtverfügbarkeit der vorrangig abzugebende Artikel und auch seine aut-idem-fähigen Alternativen nicht lieferbar sind, dürfen Sie von der Packungsanzahl abweichen und beispielsweise anstatt 20 St. 2 x 10 St. abgeben.
Dies dokumentieren Sie mit der Sonder-PZN 02567024 und je nach Fall dem Faktor 2, 3 oder 4.
- Faktor 2: Rabattarzneimittel nicht lieferbar
- Faktor 3: vier preisgünstigste Arzneimittel ODER preisgünstige Importarzneimittel nicht lieferbar
- Faktor 4: Rabattarzneimittel + vier preisgünstigste Arzneimittel nicht lieferbar ODER Rabattarzneimittel + preisgünstige Importarzneimittel nicht lieferbar
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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