Welchen Faktor bei einer Stückelung?

Wir würden gerne wissen, mit welchem Faktor eine Stückelung zur­zeit auf einem GKV-Rezept ange­geben wird. Zum Beispiel, wenn eine 20er-Packung von keinem Hersteller liefer­bar ist und man daher 2 x eine 10er-Packung abgibt.

Ist dies weiterhin mit der Sonder-PZN 2567024 und den Faktoren 5 oder 6 möglich? Oder ist es ratsamer, je nach Fall die Faktoren 2, 3 oder 4 anzu­geben?

Antwort

Wenn aufgrund einer Nicht­verfüg­bar­keit der vorrangig abzu­gebende Artikel und auch seine aut-idem-fähigen Alternativen nicht lieferbar sind, dürfen Sie von der Packungs­anzahl abweichen und beispiels­weise anstatt 20 St. 2 x 10 St. abgeben.

Dies dokumentieren Sie mit der Sonder-PZN 02567024 und je nach Fall dem Faktor 2, 3 oder 4.

  • Faktor 2: Rabatt­arznei­mittel nicht liefer­bar
  • Faktor 3: vier preis­günstigste Arznei­mittel ODER preis­günstige Import­arznei­mittel nicht liefer­bar
  • Faktor 4: Rabatt­arznei­mittel + vier preis­günstigste Arznei­mittel nicht lieferbar ODER Rabatt­arznei­mittel + preis­günstige Import­arznei­mittel nicht liefer­bar
Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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