Welche Zuzahlung muss ein Patient bei zwei unterschiedlichen Cannabissorten leisten?

Wir erhalten vermehrt Rezepte über Cannabisblüten und haben dazu eine Frage:

Welche Zuzahlung muss ein Patient leisten, wenn auf einem Rezept zwei verschiedene Sorten von Cannabisblüten mit unterschiedlichem Preis verordnet sind?

Antwort

Zur Höchst­mengen­ermittlung (Cannabis in Form von getrockneten Blüten bei 100.000 mg = 100 g) werden alle Blüten­sorten zusammen­gefasst.

Die Dokumentation der Cannabis­blüten erfolgt jedoch nach Sorten getrennt und auch die Zuzahlung wird je Packung (bei Fertig­arznei­mitteln) oder je Rezeptur berechnet.

Da es sich bei zwei Sorten Cannabis um zwei Rezepturen handelt, muss auch zweimal eine Zuzahlung geleistet werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung