Welche Umstellungsgebühr gilt bei Umstellung auf preisgünstige Blutzuckerteststreifen?

Wir haben eine allgemeine Frage zur Umstellungsgebühr, wenn man einen Patienten auf günstigere Blutzuckerteststreifen und in diesem Zusammenhang auf ein anderes Gerät umstellt.
Wir haben unterschiedliche Angaben gefunden: Mal wird von 20 Euro gesprochen, mal von 35 Euro.

Was ist nun richtig?

Antwort

Die unterschiedlichen Angaben kommen dadurch zustande, dass je nach Krankenkasse verschiedene Pauschalen für die Umstellungsgebühr vorgesehen sind. Eine Umstellung darf bei Ersatzkassen pro Patient einmal innerhalb von zwei Jahren abgerechnet werden, dies muss auf dem Rezept zusätzlich durch Angabe einer Sonder-PZN dokumentiert werden.

Für TK, DAK, KKH, HEK und hkk gilt, dass 35 Euro für eine Umstellung abgerechnet werden dürfen. Die Barmer hat einen eigenen Vertrag, hier dürfen 20 Euro berechnet werden:

Welche Vorgaben für die Primärkassen gelten, müssten Sie im für Sie zutreffenden Liefervertrag nachsehen, hier kann es durchaus von Bundesland zu Bundesland und je nach Kasse Abweichungen geben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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