Welche Stückzahl muss auf einem BtM-Rezept stehen?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns liegt ein BtM-Rezept über Medikinet adult vor. Auf dem Rezept befinden sich folgende Angaben:
„2 x 14036639 Medikinet adult 10 mg REK N2 52 St !“.
Es stellt sich die Frage, ob die Gesamtmenge der abgegebenen Kapseln anzugeben ist (in diesem Fall 104) oder ob die Angabe 2 x 52 St. ausreicht.
Antwort
In § 9 Abs. 1 der BtMVV ist festgelegt, welche Angaben zum BtM auf dem Rezept zu finden sein müssen:
9 Abs. 1 BtMVV
„[…] 3. Arzneimittelbezeichnung, soweit dadurch eine der nachstehenden Angaben nicht eindeutig bestimmt ist, jeweils zusätzlich Bezeichnung und Gewichtsmenge des enthaltenen Betäubungsmittels je Packungseinheit, bei abgeteilten Zubereitungen je abgeteilter Form, Darreichungsform,
4. Menge des verschriebenen Arzneimittels in Gramm oder Milliliter, Stückzahl der abgeteilten Form […]“
Wir schätzen diese Verordnung so ein, dass die Angaben ausreichend und eindeutig sind. Falls Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann dürfen Sie die Gesamtmenge nach Rücksprache mit dem Arzt auch ergänzen (damit dieser sie ebenfalls auf seinem Durchschlag ergänzt). Vergessen Sie dann aber nicht, Ihre Ergänzung auch mit Datum und Kürzel abzuzeichnen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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