Welche Stückelung ist hier erlaubt?

Verordnet wurde „3 x Clexane 60 mg 0,6 ml Pharma Gerke ILO 12 St. N1 PZN 06933336“ zulasten der BARMER (104080005).

Wir überlegen, was wir abgeben müssen: dreimal 12 Stück N1 oder wäre auch die Kombination aus einmal 12 Stück N1 und einmal 24 Stück (nicht normiert) erlaubt?

Antwort

Zunächst ist festzuhalten, dass Sie in jedem Fall Rabattarzneimittel abgeben müssen: Es gibt sowohl für die 12er- als auch für die 24er-Packung Rabattpartner. Beispielsweise ist jeweils das Clexane-Original rabattiert.

Da eindeutig drei N1-Packungen verordnet sind, dürfen Sie auch drei rabattierte N1-Packungen abgeben. Falsch ist es auch nicht, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit eine rabattierte 24er-Packung und eine rabattierte 12er-Packung abzugeben. Sie müssen dies jedoch nach unserer Auffassung nicht, zumal Sie ja nicht erkennen können, welche Variante günstiger ist (die endgültigen Preise der Rabattarzneimittel können Sie der Taxe nicht entnehmen).

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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