Welche Stückelung ist bei dieser Macrogol-Verordnung korrekt?

Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem „2 x Macrogol AbZ Pulver 100 St.“ verordnet wurden. Ist dies so abrechnungsfähig? Und was ist bezüglich des Wirtschaftlichkeitsgebotes zu beachten? Nach Anlage V der AM-RL ist das Präparat als verordnungsfähig gelistet, allerdings ist es dort ohne Größenangabe aufgeführt. Was müssen wir nun beachten?

Antwort

Macrogole sind entweder als Arzneimittel oder als Medizinprodukt im Handel.
Nur für Arzneimittel sind die Normbereiche und der Nmax-Bereich  (= größter definierter Messbereich) für Laxantien zu beachten:

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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