Welche Rezepte zählen für das Einsparziel und welche nicht?

Uns ist nicht ganz klar, wann die Abgabe eines möglichen Imports nicht auf das neue Einsparziel angerechnet wird.

Wir gehen im Moment davon aus, dass zum Beispiel bei der Abgabe eines Rabattartikels die Einsparzielrechnung nicht zum Tragen kommt.

Welche Rezepte zählen nun für das Einsparziel und welche nicht?

Antwort

Das Einsparziel wird aus dem theoretischen Umsatz errechnet, in den jedoch nur die Abgaben einfließen, bei denen die Apotheke theoretisch die Möglichkeit gehabt hätte, einen preisgünstigen Import abzugeben.

Sowohl bei der Rabattartikelabgabe als auch in den folgenden Fällen wird die Abgabe nicht zur Ermittlung des Einsparziels herangezogen:

  1. Nichtverfügbarkeit gelisteter preisgünstiger Importe
  2. Abweichende Abgabe im dringenden Fall
  3. Abweichende Abgabe bei Pharmazeutischen Bedenken
  4. Keine Listung eines preisgünstigen Imports im Preis- und Produktverzeichnis

In den Fällen 1–3 muss die Apotheke die jeweilige Sonder-PZN auf das Rezept drucken, damit die Kasse den Vorgang nachvollziehen kann.

Ist kein preisgünstiger Import gelistet, wird die Abgabe bei der Berechnung des Einsparziels automatisch nicht berücksichtigt. Ein Sonderkennzeichen ist in diesem Fall nicht notwendig.

Auch Rezepte für den Sprechstundenbedarf zählen übrigens nicht zur Erfüllung des Einsparziels.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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