Welche Pegfilgrastim-Arzneimittel dürfen gegeneinander ausgetauscht werden?

Wir benötigen Hilfe bezüglich der Abgabe von Biologicals mit dem Wirkstoff Pegfilgrastim. Welche dieser Biologicals können untereinander ausgetauscht werden und welche nicht? Wo findet man eine entsprechende Übersicht? Wie ist vorzugehen, wenn nur der Wirkstoff verschrieben wurde, weil dem Arzt egal ist, welches der Fertigarzneimittel es sein sollte?

Antwort

Biologika müssen immer als eindeutig bestimmte Verordnung, also unter Angabe der PZN oder des Herstellers, verordnet werden. Reine Wirkstoffverordnungen sind in diesem Fall unklare Verordnungen, die eine Rücksprache mit dem Arzt notwendig machen.

Welche Biologika untereinander ausgetauscht werden können, kann der Anlage 1 zum Rahmenvertrag entnommen werden. Diese finden Sie auch auf dem DeutschenApothekenPortal:

Abb.: Anlage 1 des Rahmenvertrags

Da Pegfilgrastim nicht in der Anlage 1 gelistet ist, kann ein Arzneimittel dieses Wirkstoffs nur innerhalb der Original-Import-Gruppe ausgetauscht werden. Ein Austausch zwischen verschiedenen wirkstoffgleichen Pegfilgrastim-Arzneimitteln ist nicht erlaubt!

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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