Welche Packungsgröße muss abgegeben werden?

Wir haben eine Verordnung über „2 x Indapamid Heu 2,5 mg Heunet FTA 50 St.“ in einer Ver­ordnungs­zeile vor­liegen.

Wir fragen uns, ob wir in diesem Fall die größere Packung mit 100 Stück abgeben dürfen oder sogar müssen. Oder bedarf es einer Arzt­rück­sprache?

Antwort

Laut § 8 Abs. 1 Rahmenvertrag gilt Folgendes:

8 Abs. 1 Rahmenvertrag

„Enthält eine papier­ge­bundene Ver­ordnung mehrere Ver­ordnungs­zeilen, ist jede Ver­ordnungs­zeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils ver­ordneten Anzahl von Packungen zu be­liefern.“

Es sind also die zwei Packungen mit 50 Stück abzugeben. Beachten Sie, dass der Patient die Zuzahlung pro abge­gebener Packung zahlen muss. Soll dem Patienten dies erspart werden, muss die Ver­ordnung vom Arzt in eine 100er-Packung geändert werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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