Welche Packungsgröße müssen wir abgeben?
Eine Patientin hat uns eine Verordnung über „3 x Rayaldee 30 Mikrogramm Weichkapseln retardiert 30 St. N2 PZN 16200965“ zulasten der BIG direkt (IK 103501080) vorgelegt.
Wir haben uns die Frage gestellt, ob wir 3 x die kleine Packung abgeben müssen oder aus wirtschaftlichen Gründen die größere Packung mit 3 x 30 St. ohne N-Bezeichnung.
Antwort
Wenn auf einem Rezept mehrere kleine Packungen verordnet sind, müssen Sie diese auch genauso beliefern – selbst, wenn es günstigere größere Packungen gibt und selbst wenn dann die Zuzahlung geringer ist.
Grundlage dafür ist § 8 Abs. 1 Rahmenvertrag:
8 Abs. 1 Rahmenvertrag
„Enthält eine papiergebundene Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“
Wenn Sie der Patientin die höhere Zuzahlung ersparen möchten, müssen Sie ein neues Rezept anfordern. Dies hätte dann vielleicht auch den Vorteil, dass mögliche Folgeverordnungen direkt korrekt ausgestellt werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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