Welche Packungs­größe müssen wir abgeben?

Eine Patientin hat uns eine Verordnung über „3 x Rayaldee 30 Mikro­gramm Weich­kapseln retardiert 30 St. N2 PZN 16200965“ zulasten der BIG direkt (IK 103501080) vorge­legt.

Wir haben uns die Frage gestellt, ob wir 3 x die kleine Packung ab­geben müssen oder aus wirt­schaft­lichen Gründen die größere Packung mit 3 x 30 St. ohne N-Bezeichnung.

Antwort

Wenn auf einem Rezept mehrere kleine Packungen ver­ordnet sind, müssen Sie diese auch genauso beliefern – selbst, wenn es günstigere größere Packungen gibt und selbst wenn dann die Zu­zahlung geringer ist.

Grund­­lage dafür ist § 8 Abs. 1 Rahmen­vertrag:

8 Abs. 1 Rahmenvertrag

„Enthält eine papier­gebundene Ver­ordnung mehrere Ver­ordnungs­zeilen, ist jede Ver­ordnungs­zeile einzeln zu betrachten. Ver­ordnungen sind mit der jeweils ver­ordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“

Wenn Sie der Patientin die höhere Zu­zahlung ersparen möchten, müssen Sie ein neues Rezept anfordern. Dies hätte dann viel­leicht auch den Vorteil, dass mögliche Folge­ver­ordnungen direkt korrekt aus­ge­­stellt werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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