Welche Packungsgröße ist abzugeben?

Uns liegt eine Verordnung über „2 x Estramon 37,5 18 St. N2 PZN 06956981“ vor.
Rabattiert ist die 24er-Packung.

Was dürfen/müssen wir abgeben? Zweimal 24 Stück des Rabattartikels oder zweimal 18 Stück wie verordnet?

Antwort

Wenn nur die 24er-Packung rabattiert ist, hat diese Vorrang vor der nicht rabattierten 18er-Packung. Da beide Packungen ein identisches Normkennzeichen tragen (N2), sind sie trotz abweichender Mengen aufgrund von Rabattverträgen austauschbar.

Beim Aut-idem-Austausch von transdermalen Pflastern ist besonders darauf zu achten, dass diese sich nicht in ihrer Applikations­häufigkeit oder in der Handhabung unterscheiden. Bei den verordneten und abzugebenden Estramon-Pflastern unter­scheidet sich jedoch nur die Packungs­größe, die Anwendung und die Applikations­häufigkeit sind gleich. Daher ist zweimal der Rabatt­artikel zu 24 Stück (N2) abzugeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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