Welche Packungsgröße Fresubin dürfen wir auf ein Entlassrezept abgeben?

Wir haben eine Entlassverordnung über „Fresubin Dysphago Plus à 200 ml 1 Mixkarton“ erhalten. Wir haben darauf „Fresubin Dysphago Plus Mischkarton 6 x 4 x 200 ml“ (PZN 00878317) abgegeben.

Ist dieses im Entlassmanagement überhaupt erstattungsfähig?

Antwort

Die Vorgaben zum Entlassmanagement sind in der Anlage 8 zum Rahmenvertrag geregelt. Dort findet man unter § 5 Folgendes:

5 Auswahl von in die Versorgung gemäß § 31 i. V. m. § 39 Absatz 1a SGB V einbezogenen Produkten

„Sonstige in die Arzneimittelversorgung nach § 31 SGB V einbezogene Produkte für die Versorgung im Rahmen des Entlassmanagements können analog zu § 39 Absatz 1a SGB V für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen abgegeben werden. Ist erkennbar darüber hinaus verordnet worden, kann der Abgebende ohne Rücksprache mit dem Arzt eine Menge bis zu einer Reichdauer von sieben Tagen oder die kleinste im Handel befindliche Packung abgeben. Dies ist durch den Abgebenden auf dem Verordnungsblatt zu vermerken und abzuzeichnen.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung