Welche Packungsgröße darf abgegeben werden, wenn nur die PZN angegeben ist?

Wir haben die folgende Verordnung erhalten: „Hyrimoz 40 mg – Fertigpen  1 OP PZN 13974809“. Das Rezept wurde zulasten der Techniker Krankenkasse ausgestellt. Die PZN entspricht der N3-Packung, aber würde „1 OP“ nicht eigentlich „N1“ bedeuten?

Was dürfen wir abgeben?

Antwort

Die AMVV schreibt in § 2 vor, welche Angaben auf einem Rezept gemacht werden müssen:

2 Absatz 1 AMVV

„Die Verschreibung muss enthalten:

1. Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis oder der Klinik der verschreibenden ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Person (verschreibende Person) einschließlich einer Telefonnummer zur Kontaktaufnahme,

2. Datum der Ausfertigung,

3. Name und Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist,

4. Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes einschließlich der Stärke,

4a. bei einem Arzneimittel, das in der Apotheke hergestellt werden soll, die Zusammensetzung nach Art und Menge oder die Bezeichnung des Fertigarzneimittels, von dem Teilmengen abgegeben werden sollen,

5. Darreichungsform, sofern dazu die Bezeichnung nach Nummer 4 oder Nummer 4a nicht eindeutig ist,

6. abzugebende Menge des verschriebenen Arzneimittels,

7. Gebrauchsanweisung bei Arzneimitteln, die in der Apotheke hergestellt werden sollen,

8. Gültigkeitsdauer der Verschreibung,

[…]

10. die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person oder, bei Verschreibungen in elektronischer Form, deren qualifizierte elektronische Signatur.“

Wenn die Menge nicht angegeben ist, ist meistens (je nach Liefervertrag) von der kleinsten Packungsgröße auszugehen.

Die Angabe der PZN wird nach dem Bundesmantelvertrag der Ärzte gefordert, kann aber nicht die Angaben nach AMVV ersetzen.

Hier sollten Sie von einer unklaren Verordnung ausgehen und den Arzt um eine Rezeptänderung mit eindeutiger Mengenangabe bitten!

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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