Welche Packungsgröße darf abgegeben werden?

Wir haben eine Frage zu folgendem Rezept: Es wurde ein normales GKV-Rezept (kein Entlassrezept) einer Notfallambulanz über „Cefpodoximproxetil 100 mg über 5 Tage N1 2–0–2 >Dj<“ vorgelegt. Eine N1 enthält nur 10 Stück, damit wäre der Patient also nicht über die angegebene Dauer versorgt.

Dürfen hier 20 Stück abgegeben werden oder dürfen wir nur 10 Stück mitgeben?

Antwort

Der Arzt hat in diesem Fall nur eine N1-Menge (10 St.) verordnet. Nur diese Menge darf abgegeben werden. Durch die angegebene Dosierung und Therapiedauer ist die Verordnung nicht eindeutig und erfordert nach unserer Auffassung eine Rücksprache mit dem Arzt, da möglicherweise die Therapie gefährdet ist, wenn der Patient sich kein Folgerezept bei seinem Hausarzt besorgt. Sie sollten abklären, ob die Notfallambulanz doch ein Rezept über eine N2 (20 Stück) ausstellen kann. Mengen dürfen laut Rahmenvertrag leider nicht nach Rücksprache durch die Apotheke geändert werden. Andernfalls sollten Sie den Patienten in jedem Fall ans Herz legen, sich rechtzeitig ein weiteres Rezept zu besorgen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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