Welche Packungsgröße muss abgegeben werden?
Uns liegt ein Rezept über „Innohep 4500 I.E. Fertigspritzen 20 Stück“ zulasten einer BG vor. Es gibt jedoch nur Packungsgrößen mit 10 oder 30 Stück. Dürfen wir das Rezept beliefern und wenn ja, mit welcher Packungsgröße?
Antwort
Laut § 3 Abs. 5 Arzneiversorgungsvertrag der DGUV gilt Folgendes:
3 Abs. 5 Arzneiversorgungsvertrag der DGUV
[…] Ist ein Arzneimittel im Sinne des § 8 Absatz 3 RahmenV nicht eindeutig bestimmt oder ist die verordnete Packungsgröße nicht verfügbar, darf die Apotheke ohne Arztrücksprache die kleinste vorrätige Packung abgeben.
Laut § 8 Abs. 3 gilt Folgendes:
8 Abs. 3 Arzneiversorgungsvertrag der DGUV
[…] Entspricht die nach Stückzahl oder unter einer N-Bezeichnung verordnete Menge keiner im Preis- und Produktverzeichnis befindlichen Packung, handelt es sich um ein nicht eindeutig bestimmtes Arzneimittel.
Das verordnete Arzneimittel Innohep 4.500 20 Stück lässt sich keiner Packung in der Lauer-Taxe zuordnen und ist somit nicht eindeutig bestimmt.
Die Apotheke darf also laut dem Arzneiversorgungsvertrag der DGUV in diesem Fall die kleinste vorrätige Packung abgeben, also 10 Stück.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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